Finanzielle Absicherung

Finanzielle Absicherung

Durch unser Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) sind wir Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Diese kümmert sich um die treuhänderische Verwaltung von Geldern für die spätere Bestattung. In unserem Bestattungsvertrag können Sie daher neben den ganz persönlichen Wünschen zur Gestaltung auch die finanzielle Absicherung planen. Wir arbeiten einen individuellen Vertrag heraus, bei dem Ihre Vorstellungen schriftlich fixiert werden. Ergänzt wird der Vertrag um die detaillierte Kostenaufstellung, die Ihnen einen realistische Preis- und Kostenübersicht vermittelt. Sie entscheiden dann, welche Summe Sie auf Grundlage dieses Vertrages bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG absichern möchten. Nach Eintritt des Sterbefalls wird das Geld zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

Viele Vorteile bei finanzieller Absicherung

Ihr angelegtes Geld ist sicher vor dem Zugriff jeglicher Dritter. Gerade im Pflegefall ist Ihre zweckgebunden Geldanlage bei der Treuhand AG , bis zu einer angemessenen Höhe, vor dem Sozialamt geschützt.

Darüber hinaus bietet die Geldanlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG noch weitere Vorteile für Sie:
 Persönliche Vorsorge-Card

• Juristische telefonische Erstberatung zu Themen des Bestattungsrechts
 • Vermittlungsangebote in Bezug auf digitale Nachlassverwaltung, seriöse Wohnungsauflösung, Überwachung der Wohnung während der Trauerfeier
 • Kostenübernahme der Überführungskosten bei einer Sterbefall im Ausland

Ein weiter Vorteil ist, dass es keine Voraussetzungen oder Höchstalter für den Vertragsabschluss gibt.

Welche Summe darf abgesichert werden?

Grundsätzlich dürfen Sie die Summe absichern, die hier vor Ort für eine „übliche“ Bestattung nach Ihren Wünschen benötigt wird. Den Betrag ermitteln wir nach einem persönlichen Gespräch in einer detaillierten Kostenaufstellung. Anders sieht es aus, wenn der Vorsorgende bereits Sozialleistungen bezieht. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird hier der Vermögensschonbetrag zum 01. Januar 2023 von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro pro Person angehoben.

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