Bei einem in der Wohnung eingetretenen Sterbefall muss als erstes ein Arzt benachrichtigt werden, möglichst der Hausarzt ansonsten ein Notarzt. Der Arzt wird dann nach einer Untersuchung den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Der Notarzt wird gegebenenfalls den Personalausweis des Verstorbenen benötigen. Ein verstorbener Mensch kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er von dem Bestattungsinstitut überführt werden muss.
Ereignet sich der Todesfall in einem Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz wird der Arzt von dem Pflegepersonal benachrichtigt. Um alle nachfolgenden Schritte wie Überführung, Versorgung des verstorbenen Menschen, Formalitäten, Termin und Gestaltung der Bestattung in Ruhe zu besprechen, sollten Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin für eine Beratungsgespräch vereinbaren.
Spätestens wenn der Termin von Trauerfeier und Beisetzung feststeht, ist es sinnvoll, die nächsten Angehörigen, Freunde und Nachbarn zeitnah zu informieren.
Einige Tage vor der Trauerfeier findet ein Gespräch mit dem jeweiligen Geistlichen oder Trauerredner statt. Dafür können Sie sich schon im Vorfeld Gedanken haben ob es irgendwelche besonderen Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung gibt.
Über alle weiteren Aufgaben, die auf Sie zukommen, informieren wir Sie im persönlichen Gespräch.
Eine Checkliste über alle Aufgaben und Entscheidungen, die im Trauerfall auf Sie zukommen, können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular anfordern.
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