FAQ

Warum gibt es unterschiedliche Grabarten auf den Friedhöfen?

Welche Grabarten auf einem Friedhof angeboten werden, entscheidet der jeweilige Friedhofsträger. In Dülmen ist die Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Coesfeld und Dülmen für alle Friedhöfe zuständig. Auch die Nachfrage aus der Bevölkerung in Verbindung mit uns Bestattern und ansässigen Steinmetzten und den Friedhofsgärtnern können eine Rolle spielen. Auch die Beschaffenheit der Friedhöfe und die Größe haben einen Einfluss auf die angebotenen Grabstätten.

Was versteht man unter der Ruhezeit?

Unter Ruhezeit versteht man die Zeitspanne, die eine Grabstätte nicht wieder neu vergeben werden darf. Sie bemisst sich nach der Dauer, bis ein Körper bzw. die Asche vergeht, hängt aber auch mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit der verschiedenen Friedhöfe zusammen. Wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, werden Reihengrabstätten eingeebnet und neu vergeben. Wahlgrabstätten können wiederum verlängert werden. Die Ruhezeit liegt meist zwischen 15-35 Jahre, wobei die Ruhezeit von Urnen auch kürzer sein kann. In NRW beträgt die Mindestruhezeit 10 Jahre.

Darf ich die Urne des Verstorben auch mit nach Hause nehmen?

Diese Frage ist pauschal nicht einfach zu beantworten. Eine Antwort finden wir im Bestattungsgesetz der einzelnen Bundesländer. In Bremen beispielsweise kann die Urne unter bestimmten Voraussetzungen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Hier in NRW dürfen Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen – dieser muss ein Friedhof oder dafür vorgesehenes Wald- oder Meeresgebiet sein. Auch bestimmte Fristen müssen bis zur Erdbestattung und Einäscherung und der Beisetzung der Urne eingehalten werden. Soll der Verstorbene als Körper oder in Form seiner Asche im Ausland beigesetzt werden, gelten die dortigen Gesetze und Vorschriften.

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